Sofortprogramm Innenstadt


Im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“, welches vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW auf den Weg gebracht wurde, werden im Wiehler Zentrum Anmietungen von Ladenlokalen bis Ende 2023 gefördert. Die Förderung ist adressiert an Immobilieneigentümer/innen mit leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen sowie Unternehmen und Gründer/innen, die gerne ein Ladenlokal anmieten möchten.

Alle Informationen finden Sie auch im Infoflyer:

Infoflyer Sofortprogramm Innenstadt

Welche Ziele hat das Sofortprogramm?

Neben den bereits laufenden Förderinstrumenten „Verfügungsfonds“ und „Fassaden- und Hofprogramm“, mit denen das Zentrum eine Aufwertung erfährt und die Aufenthaltsqualität gesteigert wird, verfolgt das Sofortprogramm folgende Ziele:
▪ Wiehler Zentrum als attraktiven Einkaufsort sichern
▪ Passantenfrequenz erhöhen
▪ Angebotsstruktur steigern
▪ Aufenthaltsqualität verbessern

Wer erhält Unterstützung?

Das Förderprogramm unterstützt Immobilieneigentümer/innen bei der (Wieder-)Vermietung von leerstehenden Ladenflächen zur Etablierung neuer Nutzungen. Außerdem unterstützt es zukünftige Nutzer/innen bei der Anmietung der leerstehenden Ladenflächen mit einer stark vergünstigten Miete. Die Fördergelder werden für die Anmietung von max. zwei Jahren von der Stadt Wiehl bereitgestellt. Nach dieser Etablierungsphase können die Mieter/innen im Idealfall die ursprüngliche Miete für eine langfristige Nutzung selbst tragen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Bei der An- und Vermietung müssen folgende grundsätzliche Rahmenbedingungen erfüllt sein:


Für Immobilieneigentümer/innen

Bei der Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals durch die Stadt Wiehl gelten folgende Bedingungen:
▪ Anmietung für die Dauer von bis zu zwei Jahren
▪ bis zu einer förderfähigen Mietfläche von max. 300 qm
▪ bis zu einer Höhe von max. 70 % der Altmiete (netto/kalt)
▪ Lage des Ladenlokals im sog. Zentralen Versorgungsbereich des Zentrums von Wiehl (s. Fördergebiet)


Für potenzielle Mieter/innen

Bei der Vermietung des Ladenlokals durch die Stadt Wiehl gelten folgende Bedingungen:
▪ Reduzierung der Altmiete um bis zu max. 80 % (netto/kalt)
▪ die neue Nutzung muss frequenzbringend sein
▪ die neue Nutzung muss einen Beitrag zur Belebung des Wiehler Zentrums leisten
▪ ein stimmiges Nutzungskonzept muss vorliegen

Welche Nutzungen werden unterstützt?

Bei der neuen Nutzung der leerstehenden Ladenlokale sind vielfältige Ideen umsetzbar! Im Fokus stehen frequenzbringende Nutzungen, wie z. B. aus den Bereichen:
▪ Handel (inhabergeführter Einzelhandel und Filialisten)
▪ Gastronomie
▪ Start-ups aus Handel und Gastronomie (z. B. Pop-up-Stores)
▪ Dienstleistungen mit Passantenfrequenz
▪ landwirtschaftlicher Direktverkauf
▪ Showrooms des regionalen Online-Handels
▪ neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen
▪ kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen
▪ bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
▪ Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote
▪ Repair-Cafés
▪ Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (E-Bike Ladestationen)
▪ ...

Fördergebiet


Gefördert werden Leerstände und von Leerstand bedrohte Flächen in Immobilien innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) im Wiehler Zentrum:

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